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   VGH Bayern, 05.06.2023 - 11 ZB 23.30200   

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https://dejure.org/2023,13661
VGH Bayern, 05.06.2023 - 11 ZB 23.30200 (https://dejure.org/2023,13661)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.06.2023 - 11 ZB 23.30200 (https://dejure.org/2023,13661)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Juni 2023 - 11 ZB 23.30200 (https://dejure.org/2023,13661)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    RL 2008/115/EG Art. 5 Buchst. b und c; AsylG § 34, 78 Abs. 3 Nr. 1
    Pflicht zur Berücksichtigung familiärer Bindungen und des Gesundheitszustands beim Erlass einer Abschiebungsandrohung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Vorabentscheidung des Europäischen, Gerichtshofs vom 15. Februar 2023 (C-484/22), Grundsätzliche Bedeutung ...

  • rewis.io

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 15.02.2023 - C-484/22

    Bundesrepublik Deutschland (Retour d'un mineur sans ses parents) - Vorlage zur

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2023 - 11 ZB 23.30200
    Der Europäische Gerichtshof habe jedoch mit Beschluss vom 15. Februar 2023 (C-484/22) entschieden, Art. 5 Buchst. a und b RL 2008/115/EG sei dahin auszulegen, dass er verlange, das Wohl des Kindes und seine familiären Bindungen im Rahmen eines zum Erlass einer gegen einen Minderjährigen ausgesprochenen Rückkehrentscheidung führenden Verfahrens zu schützen, und es nicht genüge, wenn der Minderjährige diese beiden geschützten Interessen im Rahmen eines nachfolgenden Verfahrens betreffend den Vollzug dieser Rückkehrentscheidung geltend machen könne, um gegebenenfalls eine Aussetzung deren Vollzugs zu erwirken.

    b) Hinsichtlich der Berücksichtigung familiärer Bindungen beim Erlass einer Rückkehrentscheidung kann die zur Antragsbegründung formulierte Frage durch die vom Klägerbevollmächtigten zitierte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Februar 2023 (C-484/22 - NVwZ 2023, 743) als geklärt angesehen werden.

  • BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21

    EuGH soll die Frage der Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Bindungen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2023 - 11 ZB 23.30200
    In dieser aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2022 (1 C 24.21 - NVwZ-RR 2022, 835) zu einer Abschiebungsandrohung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ergangenen Vorabentscheidung, die - soweit ersichtlich - von der nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung durchgängig beachtet wird (vgl. VG Freiburg, B.v. 27.2.2023 - A 10 K 2798/22; VG Aachen, U.v. 30.3.2023 - 4 K 1843/21.A; VG Düsseldorf, U.v. 3.4.2023 - 23 K 8471/21.A; VG München, U.v. 3.4.2023 - M 27 K 22.30441, U.v. 26.4.2023 - M 27 K 22.31189; VG Berlin, U.v. 2.5.2023 - 31 K 226/20 A; VG Darmstadt, B.v. 3.5.2023 - 5 L 705/23.DA - alle in juris), hat der Europäische Gerichtshof ausgeführt, Art. 5 RL 2008/115/EG dürfe im Hinblick auf seinen Zweck nicht eng ausgelegt werden und verwehre es somit einem Mitgliedstaat, eine Rückkehrentscheidung zu erlassen, ohne die relevanten Aspekte des Familienlebens des betreffenden Drittstaatsangehörigen zu berücksichtigen, die er geltend mache, um den Erlass einer solchen Entscheidung zu verhindern.
  • BVerwG, 20.03.2018 - 1 B 5.18

    Erstattung von Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung zugunsten

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2023 - 11 ZB 23.30200
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, B.v. 20.3.2018 - 1 B 5.18 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 22.1.2020 - 11 ZB 20.30210 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG München, 03.04.2023 - M 27 K 22.30441

    Asylrecht, Herkunftsland: Nigeria, Männliches minderjähriges Kind ohne eigene

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2023 - 11 ZB 23.30200
    In dieser aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2022 (1 C 24.21 - NVwZ-RR 2022, 835) zu einer Abschiebungsandrohung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ergangenen Vorabentscheidung, die - soweit ersichtlich - von der nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung durchgängig beachtet wird (vgl. VG Freiburg, B.v. 27.2.2023 - A 10 K 2798/22; VG Aachen, U.v. 30.3.2023 - 4 K 1843/21.A; VG Düsseldorf, U.v. 3.4.2023 - 23 K 8471/21.A; VG München, U.v. 3.4.2023 - M 27 K 22.30441, U.v. 26.4.2023 - M 27 K 22.31189; VG Berlin, U.v. 2.5.2023 - 31 K 226/20 A; VG Darmstadt, B.v. 3.5.2023 - 5 L 705/23.DA - alle in juris), hat der Europäische Gerichtshof ausgeführt, Art. 5 RL 2008/115/EG dürfe im Hinblick auf seinen Zweck nicht eng ausgelegt werden und verwehre es somit einem Mitgliedstaat, eine Rückkehrentscheidung zu erlassen, ohne die relevanten Aspekte des Familienlebens des betreffenden Drittstaatsangehörigen zu berücksichtigen, die er geltend mache, um den Erlass einer solchen Entscheidung zu verhindern.
  • VG Darmstadt, 03.05.2023 - 5 L 705/23
    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2023 - 11 ZB 23.30200
    In dieser aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2022 (1 C 24.21 - NVwZ-RR 2022, 835) zu einer Abschiebungsandrohung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ergangenen Vorabentscheidung, die - soweit ersichtlich - von der nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung durchgängig beachtet wird (vgl. VG Freiburg, B.v. 27.2.2023 - A 10 K 2798/22; VG Aachen, U.v. 30.3.2023 - 4 K 1843/21.A; VG Düsseldorf, U.v. 3.4.2023 - 23 K 8471/21.A; VG München, U.v. 3.4.2023 - M 27 K 22.30441, U.v. 26.4.2023 - M 27 K 22.31189; VG Berlin, U.v. 2.5.2023 - 31 K 226/20 A; VG Darmstadt, B.v. 3.5.2023 - 5 L 705/23.DA - alle in juris), hat der Europäische Gerichtshof ausgeführt, Art. 5 RL 2008/115/EG dürfe im Hinblick auf seinen Zweck nicht eng ausgelegt werden und verwehre es somit einem Mitgliedstaat, eine Rückkehrentscheidung zu erlassen, ohne die relevanten Aspekte des Familienlebens des betreffenden Drittstaatsangehörigen zu berücksichtigen, die er geltend mache, um den Erlass einer solchen Entscheidung zu verhindern.
  • VGH Bayern, 22.01.2020 - 11 ZB 20.30210

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines nigerianischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2023 - 11 ZB 23.30200
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, B.v. 20.3.2018 - 1 B 5.18 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 22.1.2020 - 11 ZB 20.30210 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Berlin, 02.05.2023 - 31 K 226.20

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2023 - 11 ZB 23.30200
    In dieser aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2022 (1 C 24.21 - NVwZ-RR 2022, 835) zu einer Abschiebungsandrohung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ergangenen Vorabentscheidung, die - soweit ersichtlich - von der nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung durchgängig beachtet wird (vgl. VG Freiburg, B.v. 27.2.2023 - A 10 K 2798/22; VG Aachen, U.v. 30.3.2023 - 4 K 1843/21.A; VG Düsseldorf, U.v. 3.4.2023 - 23 K 8471/21.A; VG München, U.v. 3.4.2023 - M 27 K 22.30441, U.v. 26.4.2023 - M 27 K 22.31189; VG Berlin, U.v. 2.5.2023 - 31 K 226/20 A; VG Darmstadt, B.v. 3.5.2023 - 5 L 705/23.DA - alle in juris), hat der Europäische Gerichtshof ausgeführt, Art. 5 RL 2008/115/EG dürfe im Hinblick auf seinen Zweck nicht eng ausgelegt werden und verwehre es somit einem Mitgliedstaat, eine Rückkehrentscheidung zu erlassen, ohne die relevanten Aspekte des Familienlebens des betreffenden Drittstaatsangehörigen zu berücksichtigen, die er geltend mache, um den Erlass einer solchen Entscheidung zu verhindern.
  • VG Aachen, 30.03.2023 - 4 K 1843/21

    Asyl; Irak; Abschiebungsandrohung; Rückführungsrichtlinie; Kindeswohl

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2023 - 11 ZB 23.30200
    In dieser aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2022 (1 C 24.21 - NVwZ-RR 2022, 835) zu einer Abschiebungsandrohung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ergangenen Vorabentscheidung, die - soweit ersichtlich - von der nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung durchgängig beachtet wird (vgl. VG Freiburg, B.v. 27.2.2023 - A 10 K 2798/22; VG Aachen, U.v. 30.3.2023 - 4 K 1843/21.A; VG Düsseldorf, U.v. 3.4.2023 - 23 K 8471/21.A; VG München, U.v. 3.4.2023 - M 27 K 22.30441, U.v. 26.4.2023 - M 27 K 22.31189; VG Berlin, U.v. 2.5.2023 - 31 K 226/20 A; VG Darmstadt, B.v. 3.5.2023 - 5 L 705/23.DA - alle in juris), hat der Europäische Gerichtshof ausgeführt, Art. 5 RL 2008/115/EG dürfe im Hinblick auf seinen Zweck nicht eng ausgelegt werden und verwehre es somit einem Mitgliedstaat, eine Rückkehrentscheidung zu erlassen, ohne die relevanten Aspekte des Familienlebens des betreffenden Drittstaatsangehörigen zu berücksichtigen, die er geltend mache, um den Erlass einer solchen Entscheidung zu verhindern.
  • VG Düsseldorf, 03.04.2023 - 23 K 8471/21

    Côte d'Ivoire: Keine relevante Verfolgung oder drohender Schaden geltend gemacht;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2023 - 11 ZB 23.30200
    In dieser aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2022 (1 C 24.21 - NVwZ-RR 2022, 835) zu einer Abschiebungsandrohung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ergangenen Vorabentscheidung, die - soweit ersichtlich - von der nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung durchgängig beachtet wird (vgl. VG Freiburg, B.v. 27.2.2023 - A 10 K 2798/22; VG Aachen, U.v. 30.3.2023 - 4 K 1843/21.A; VG Düsseldorf, U.v. 3.4.2023 - 23 K 8471/21.A; VG München, U.v. 3.4.2023 - M 27 K 22.30441, U.v. 26.4.2023 - M 27 K 22.31189; VG Berlin, U.v. 2.5.2023 - 31 K 226/20 A; VG Darmstadt, B.v. 3.5.2023 - 5 L 705/23.DA - alle in juris), hat der Europäische Gerichtshof ausgeführt, Art. 5 RL 2008/115/EG dürfe im Hinblick auf seinen Zweck nicht eng ausgelegt werden und verwehre es somit einem Mitgliedstaat, eine Rückkehrentscheidung zu erlassen, ohne die relevanten Aspekte des Familienlebens des betreffenden Drittstaatsangehörigen zu berücksichtigen, die er geltend mache, um den Erlass einer solchen Entscheidung zu verhindern.
  • VG Freiburg, 27.02.2023 - A 10 K 2798/22

    Verpflichtung des BAMF, das Wohl des Kindes und dessen familiären Bindungen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2023 - 11 ZB 23.30200
    In dieser aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2022 (1 C 24.21 - NVwZ-RR 2022, 835) zu einer Abschiebungsandrohung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ergangenen Vorabentscheidung, die - soweit ersichtlich - von der nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung durchgängig beachtet wird (vgl. VG Freiburg, B.v. 27.2.2023 - A 10 K 2798/22; VG Aachen, U.v. 30.3.2023 - 4 K 1843/21.A; VG Düsseldorf, U.v. 3.4.2023 - 23 K 8471/21.A; VG München, U.v. 3.4.2023 - M 27 K 22.30441, U.v. 26.4.2023 - M 27 K 22.31189; VG Berlin, U.v. 2.5.2023 - 31 K 226/20 A; VG Darmstadt, B.v. 3.5.2023 - 5 L 705/23.DA - alle in juris), hat der Europäische Gerichtshof ausgeführt, Art. 5 RL 2008/115/EG dürfe im Hinblick auf seinen Zweck nicht eng ausgelegt werden und verwehre es somit einem Mitgliedstaat, eine Rückkehrentscheidung zu erlassen, ohne die relevanten Aspekte des Familienlebens des betreffenden Drittstaatsangehörigen zu berücksichtigen, die er geltend mache, um den Erlass einer solchen Entscheidung zu verhindern.
  • VG München, 26.04.2023 - M 27 K 22.31189

    Asylrecht, Herkunftsland: Nigeria, Teilklagerücknahme, Unionsrechtswidrigkeit

  • VG Ansbach, 23.02.2024 - AN 17 S 23.50064

    Erfolgloser Eilantrag, Abschiebungsandrohung nach Griechenland, Fall des § 29

    c) Auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes vom 15. Februar 2023 zu Art. 5 Buchst. a und b RL 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie), wonach bei Rückkehrentscheidungen die familiären Bindungen und das Kindeswohl zu berücksichtigen sind (EuGH, U.v. 15.2.2023 - C-484/22 - juris; BayVGH, B.v. 5.6.2023 - 11 ZB 23.30200 - juris Rn. 6 f.) und mit Blick auf Art. 5 Buchst. c der Rückführungsrichtlinie vertreten wird, dass dies wohl auch im Hinblick auf den Gesundheitszustand gilt (siehe hierzu: BayVGH, B.v. 5.6.2023 - 11 ZB 23.30200 - juris Rn. 8), ergeben sich keine Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung.
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2023 - 13 ME 195/23

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Beschwerde; Duldungsgrund; Familiäre

    In dieser aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2022 (- BVerwG 1 C 24.21 -, juris) zu einer Abschiebungsandrohung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ergangenen Vorabentscheidung, die - soweit ersichtlich - von der nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung durchgängig beachtet wird (vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschl. v. 5.6.2023 - 11 ZB 23.30200 -, juris Rn. 6 f.; Thüringer OVG, Beschl. v. 7.6.2023 - 4 EO 626/22 -, juris Rn. 19 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 22.6.2023 - 4 LB 6/22 -, juris Rn. 97 - Hessischer VGH, Beschl. v. 4.9.2023 - 3 D 1144/23 -, juris Rn. 14 ff. - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 11.9.2023 - 2 L 38/20 -, juris Rn. 57 ff.; jeweils m.w.N.; VG Hannover Beschl. v. 9.10.2023 - 1 B 1628/23 -, juris Rn. 22 ff.), hat der Europäische Gerichtshof ausgeführt, Art. 5 der Richtlinie 2008/115/EG dürfe im Hinblick auf seinen Zweck nicht eng ausgelegt werden und verwehre es somit einem Mitgliedstaat, eine Rückkehrentscheidung zu erlassen, ohne die relevanten Aspekte des Familienlebens des betreffenden Drittstaatsangehörigen zu berücksichtigen, die er geltend mache, um den Erlass einer solchen Entscheidung zu verhindern.

    Auch wenn im vorliegenden Verfahren nicht die familiären Belange eines Kindes, sondern einer verheirateten Erwachsenen im Raum stehen, gilt insoweit nichts Anderes (so bereits: Bayerischer VGH, Beschl. v. 5.6.2023 - 11 ZB 23.30200 -, juris Rn. 7; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 22.6.2023 - 4 LB 6/22 -, juris Rn. 97).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 2 L 38/20

    Teilweise Zulassung der Berufung bei unteilbarem Streitgegenstand;

    Mit dieser Entscheidung verlangt der EuGH, dass vor einer Rückführungsentscheidung im Sinne dieser Richtlinie eine Prüfung des Kindeswohls und der familiären Bindungen vorzunehmen ist, die nach nationalem Recht inlandsbezogene Abschiebungshindernisse darstellen können (ThürOVG, Beschluss vom 7. Juni 2023 - 4 EO 626/22 - juris Rn. 19; BayVGH, Beschluss vom 5. Juni 2023 - 11 ZB 23.30200 - juris Rn. 7).
  • VG Hamburg, 12.03.2024 - 2 A 3543/22

    Auslegung eines Asylfolgeantrags; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung

    Hierbei ist unerheblich, ob sich die Rückkehrentscheidung gegen das Kind selbst oder gegen ein Elternteil richtet (OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.11.2023, 13 ME 195/23, juris Rn. 5; VGH München, Beschl. v. 5.6.2023, 11 ZB 23.30200, juris Rn. 7; OVG Schleswig, Urt. v. 22.6.2023, 4 LB 6/22, juris Rn. 97).
  • VG Ansbach, 25.03.2024 - AN 17 S 24.50193

    Abschiebungsdrohung nach Portugal für in Portugal anerkannte Schutzberechtigte

    Derartige Abschiebungshindernisse stehen bereits dem Erlass der Abschiebungsandrohung und nicht erst deren Vollzug entgegen (EuGH, U.v. 15.2.2023 - C-484/22 - juris; BayVGH, B.v. 5.6.2023 - 11 ZB 23.30200 - juris Rn. 6 f., U.v. 4.3.2024 - 24 B 22.30376 - juris Rn. 57 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 22.6.2023 - 4 LB 6/22 - juris Rn. 97).
  • VGH Hessen, 15.12.2023 - 7 B 968/23

    Abschiebungsandrohung im Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie (RL

    Diese Entscheidung wirkt sich nicht nur auf Fallgestaltungen wie die ausdrücklich entschiedene (Rückkehrentscheidung gegenüber einem Minderjährigen, der sich auf familiäre Belange beruft) aus, sondern auch auf Verfahren wie das des Antragstellers, in denen der Adressat einer im Anwendungsbereich der Richtlinie erlassenen Abschiebungsandrohung nicht ein Minderjähriger, sondern ein Erwachsener ist (vgl. hierzu auch Hess. VGH, Beschluss vom 4. September 2023 - 3 D 1144/23 -, juris Rn. 15 f. m.w.N., insbesondere unter Verweis auf EuGH, Urteile vom 27. April 2023 - C-528/21 -, Rn. 89, 91, vom 22. November 2022 - C-69/21 -, juris Rn. 76 und vom 11. März 2021 - C-112/20 -, juris Rn. 33 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 5. Juni 2023 - 11 ZB 23.30200 -, juris Rn. 6 ff. sowie zur einer beabsichtigten entsprechenden Gesetzesänderung einschließlich der Berücksichtigung gesundheitlicher Belange S. 5 des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung [Rückführungsverbesserungsgesetz] vom 2. November 2023 - Bundesratsdrucksache 563/1/23 -, juris).
  • VG München, 10.01.2024 - M 22 K 18.51989

    Nigeria: Dublin Italien: Eltern von vier minderjährigen Kindern; Auch unter

    Auch insoweit stehen die familiären Bindungen zu den Kindern der Kläger mangels feststehenden Bleiberechts nicht entgegen (vgl. EuGH, U.v. 11.3.2021 - C-112/20 -juris Rn. 31 ff.; B.v. 15.2.2023 - C-484/22 - juris Rn. 23 ff.; BayVGH, B.v. 5.6.2023 - 11 ZB 23.30200 - juris Rn. 6 ff.).
  • VGH Bayern, 14.12.2023 - 6 ZB 23.30882

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlichem Streitverfahren

    Darauf, ob das Verwaltungsgericht den vom Gerichtshof aufgestellten Anforderungen im Einzelfall ausreichend und zutreffend Rechnung getragen hat, kommt es bei der Zulassungsentscheidung nicht an (vgl. BayVGH, B.v. 5.6.2023 - 11 ZB 23.30200 - juris Rn. 7; B.v. 1.8.2023 - 6 ZB 22.31073 - juris Rn. 35).
  • VG München, 01.02.2024 - M 26a S 23.30070

    Asylrecht Nigeria, erfolgreicher Eilantrag, Asylverfahren in Italien erfolglos

    Unerheblich ist dabei, dass die streitgegenständliche Abschiebungsandrohung - anders als in der Konstellation, die der bereits zitierten Entscheidung des EuGH vom 15. Februar 2023 zugrunde lag - gegenüber der erwachsenen Mutter und nicht gegenüber dem minderjährigen Kind erlassen wurde, da Art. 5 Buchst. b) der RL 2008/115/EG familiäre Belange allgemein schützt und nicht zwischen solchen von Kindern und Erwachsenen unterscheidet (BayVGH, B.v. 05.06.2023 - 11 ZB 23.30200 - juris, Rn. 7).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2023 - 4 LB 82/19

    Fluchtalternative; unerträgliche Härte nach Folterung im Herkunftsstaat und

    Diese sind bereits beim Erlass der Abschiebungsandrohung zu berücksichtigen (OVG Magdeburg, Beschluss vom 11. September 2023 - 2 L 38/20 - juris Rn. 58; VGH München, Beschluss vom 5. Juni 2023 - 11 ZB 23.30200 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 01.08.2023 - 6 ZB 22.31073

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Asylrecht Nigeria

  • VG München, 13.07.2023 - M 10 S 23.50667

    Dublin-Verfahren (Zielstaat, Bulgarien), Abschiebungsanordnung, Minderjähriger

  • VG Kassel, 26.07.2023 - 4 L 951/23
  • VG München, 10.10.2023 - M 11 K 22.31115

    Asyl (Somalia), nachgeborenes Kind, Teilerfolg der Klage wegen fehlender

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